Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist in Bamberg und im Umland in vielen Situationen eine unverzichtbare Investition. Ob bei Erbschaftsregelungen, Scheidungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder behördlichen Anforderungen – ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Als zertifizierte Immobiliengutachterin und Sachverständige mit über 24 Jahren Erfahrung stehe ich Ihnen dabei als kompetente Partnerin zur Seite.
Der Begriff „Verkehrswertgutachten“ setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen:
Gemeinsam ergibt das Verkehrswertgutachten eine objektive und nachvollziehbare Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Besonders in wichtigen Lebenssituationen und bei behördlichen Angelegenheiten kann ein Verkehrswertgutachten entscheidend sein. Beispiele hierfür sind:
Auch in anderen Fällen kann ein Verkehrswertgutachten eine vertrauensvolle Entscheidungsgrundlage bieten.
Der Prozess zur Erstellung eines verlässlichen Verkehrswertgutachtens umfasst folgende Schritte:
Wenn Sie über eine Immobilie in Bamberg oder Oberfranken verfügen und den präzisen Verkehrswert benötigen, freue ich mich auf ein erstes, unverbindliches Gespräch. Dort finden wir gemeinsam heraus, welches Gutachten Ihren Bedürfnissen entspricht und wie Sie von einer präzisen Wertermittlung profitieren.
Kontaktieren Sie mich direkt telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin – auch am Wochenende stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) beschreibt den Preis, den eine Immobilie zum Bewertungszeitpunkt unter normalen Marktbedingungen voraussichtlich erzielen würde. Er dient beispielsweise als Grundlage beim Verkauf, Kauf, bei Erbschaften, Scheidungen oder für steuerliche Zwecke. Die Bewertung erfolgt nach § 194 BauGB unter Berücksichtigung von Lage, Zustand, Ausstattung und aktuellen Marktdaten.
Der Beleihungswert hingegen wird von Banken für die Finanzierung herangezogen. Er ist meist konservativer angesetzt als der Verkehrswert, da er die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie und mögliche Risiken berücksichtigt. Der Beleihungswert stellt somit den Betrag dar, den ein Kreditinstitut als Sicherheit für ein Darlehen ansetzt – unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen.
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Sachverständige Angela Krause
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(3x-fach DEKRA & IQ-ZERT)
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